Erstellt am 25.08.2016 um 19:50 Uhr von gironimo
§ 94 BetrVG
Mitbestimmung des BR bei Personalfragebogen und Beurteilungsgrundsätzen. Auch die Mitarbeiter denen die Befragung gilt und die bewertet werden sollen - die Personalabteilung nämlich - unterstehen dem Zuständigkeitsbereich des BR. Esa geht in erster Linie um diese Mitarbeiter !!!!
Erstellt am 25.08.2016 um 20:43 Uhr von Neckname
Das dachte ich mir auch. Das hieße konkret, wir können Einfluss auf die Beurteilungskriterien nehmen oder die ganze Befragung stoppen? Mein Eindruck ist, dass da konkret Rückschlüsse auf Mitarbeiter gezogen werden sollen.
Erstellt am 25.08.2016 um 23:52 Uhr von ganther
Und hat das LAG gesagt dass solche Umfragen ohne BR zulässig sind wenn der Befragte anonym bleibt und nicht nach der Leistung eines einzelnen MA gefragt wird
Erstellt am 26.08.2016 um 07:51 Uhr von gironimo
Dier Mitbestimmung geht so weit, dass der AG sich mit Euch einigen muss, was er überhaupt fragt und dann natürlich: Was ist eigentlich gut oder schlecht usw.
Fordert den AG auf, die Befragung zu stoppen und zunächst die Mitbestimmung zu beachten. Notfalls droht Rechtsmittel an und wendet sie auch an. (Stichwort § 23.3 BetrVG)
Erstellt am 26.08.2016 um 09:23 Uhr von paula
den Hinweis von ganther finde ich aber wichtig. Daher sollte man erst einmal genau schauen was dort gefragt wird. Nicht jede Mitarbeiterbefragung durch den AG ist ein Personalfragebogen. Hängt halt am genauen Sachverhalt