In unserem unternehmen soll eine interne zufriedenheitsumfrage durchgeführt werden. D.h. es geht um die Zufriedenheit der Leistungsempfänger mit dem Zentralbereich Personal. In diesem Rahmen werden alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu ihrer Zufriedenheit mit den Leistungen gefragt. Dabei wird auch gefragt, wie zufrieden die internen Kunden mit der Serviceorientierung ihrer Ansprechpartner sind.
Meine Frage: welche Mitbestimmungsrechte haben wir als Betriebsrat? Die durchführende Abteilung beruft sich darauf, dass wir als Betriebsrat lediglich informiert werden müssen. Die Befragung ist insofern anonym , als dass die Befragungsteilnehmer keine angaben zur Betriebszugehörigkeit , zum Alter, Geschlecht oder Ähnliches abgefragt werden. Es wird lediglich unterschrieben in welcher Abteilung die Mitarbeiter sind und ob sie Führungskraft sind.