Erstellt am 25.08.2016 um 19:54 Uhr von gironimo
Wenn Ihr der Anlage zugestimmt habt, habt Ihr doch hoffentlich eine BV dazu abgeschlossen.
Darin regelt man dann auch, wer welche Rechte hat und welche Zweckbestimmung die Anlage überhaupt hat. Und wem Ihr in einer solchen BV welche Rechte einräumt, ist verhandlungssache.
Da kommt es dann doch stark im Detail darauf an, was eigentlich genau gemacht werden soll und von wem.
Wie wäre es, wenn ihr einen Sachverständigen hinzuzieht?