Erstellt am 25.08.2016 um 16:08 Uhr von gironimo
Mir erschließt sich nicht, warum der AG meint, der Paragraph sei anzuwenden.
Ich würde an eurer Stelle die Gewerkschaft ins Boot holen.
Erstellt am 25.08.2016 um 17:26 Uhr von Pumba
Hatte noch vergessen hinzuzufügen das es nur die Kollegen betrifft die Sonderdienste ( Bereitschaftsdienst und Winterdienst ) machen müssen.
Erstellt am 25.08.2016 um 19:56 Uhr von gironimo
Bid zur Klärung des Sachverhalts würde ich dann als BR keinen Sonderdiensten mehr zustimmen.
Erstellt am 25.08.2016 um 22:10 Uhr von Pumba
Jetzt stelle ich gerade fest das in der Dienstvereinbarung eine merkwürdige Satzstellung steht:
Die Dienstvereinbarung gilt grundsätzlich für alle Angestellten ...
Für die Bereiche ... Gibt es gesonderte Dienstpläne.
Heißt das jetzt das die Bereiche mit den gesonderten Dienstplänen aus der Vereinbarung ausgeschlossen sind? Mich verwirrt das Wort grundsätzlich.