Moin, uns im Personalrat erreichte die Mitteilung das die Werkleitung nach TVÖD Paragraf 7 Abs. 7 Überstunden innerhalb einer Woche ausgeglichen werden müssen und die Überstundenuchläge nicht mehr bezahlt werden. Wir haben bis jetzt immer eine Gleitzeitregelung gehabt mit einem Saldo von 40 Stunden zur freien vergügung. Kann der Arbeitgeber ohne den Personalrat einzubinden einfach so den Zeitpunkt des Ausgleichs bestimmen? Verstößt dieses Vorgehen nicht gegen die Dienstvereinbarung Gleitzeit?
Wir haben feste Dienstzeiten, waren aber trotzdem in der Dienstvereinbarung eingegliedert. ( als gesonderte Dienstpläne)