Hallo zusammen,

unser Gremium besteht aus 15 Mitgliedern (die Berechnung der BR - Sitzverteilung erfolgte nach D’Hondt), davon sind 3 Freigestellt ( Vorsitzender, Stellvertretender und ein Mitglied).
Nach der Wahl in 2014 haben wir in Abstimmung aller, in Blockwahl und nicht in Verhältniswahl, die Freistellung mit einfacher Mehrheit beschlossen. Hauptgrund war Liste 1
(8 Sitze) hatte 2 Kandidaten (somit auch zwei Freistellungen), Liste 2 (4 Sitze) keinen Kandidaten (hätten die 3 Freistellung gehabt) und Liste 3 (3 Sitze) hatten 1 Kandidaten, welcher auf Grund des Verzichts von Liste 2, dann nachrückte und auch gewählt worden ist.
Nun geht im November der Vorsitzende (1 Freistellung) in Rente, logischer Weise wird der Vorsitz und dessen Freistellung (ist bei uns erforderlich, Aufgaben) neu gewählt. Jetzt gibt es unterschiedliche Meinungen in Bezug der Neuwahl. Liste 2 die seinerzeit verzichtet hat, stellt nun einen Kandidaten und möchte das alle 3 Freistellungen neu gewählt werden sollten um Ihre, nach der Wahl zustehenden Freistellung nun in Anspruch nehmen zu können.
Würde bedeuten, Liste 1 / 2 Freistellungen gemäß Wahlergebnis, Liste 2 die 3 Freistellung und Liste 3 würde ihre Freistellung verlieren. Liste 3 ist der Meinung, dass nur der Vorsitz mit dessen Freistellung neu gewählt werden muss. Wie ist die rechtliche Lage ?