Guten Morgen zusammen,

eine Frage zur JAV- Wahl. Ist der §63 BetrVG heilbar? Wir haben zwar den Wahlvorstand bestellt aber keinen Vorsitzenden bestimmt. Diesen hat der Wahlvorstand (aus Unwissenheit) selber bestimmt. Können wir den entsprechenden Beschluss noch nachholen?

Vielen Dank im Voraus