Hallo allerseits,

in unserem Betrieb soll eine neue Dienstwagenregelung eingeführt werden. Es handelt sich um Dienstwagen, die auch zur privaten Nutzung überlassen werden. Der BR sieht hier Mitbestimmungsrechte betroffen, da es sich um eine kollektive Regelung handelt und durch die private Nutzung (mit 1% Versteuerung) Entlohnungsprinzipien berührt werden. Außerdem werden durch Vorschriften zum Umgang mit den Fahrzeugen auch Fragen der betrieblichen Ordnung geregelt.

Die GL sieht das anders und verneint die Zuständigkeit des BR.

Wer kann helfen?