Erstellt am 24.08.2016 um 17:41 Uhr von rheine
Erstellt am 24.08.2016 um 19:38 Uhr von Challenger
Tach auch,
kurze und knappe, aber auch zutreffende Antwort von rheine. Ohne den Fall näher geprüft zu haben, glaube ich, daß Ihr sofort die Einigungsstelle anrufen könnt. Aber das kann Euch der Anwalt mit Sicherheit genauer sagen.
Erstellt am 25.08.2016 um 07:47 Uhr von gironimo
Dienstwagenregelungen sind wie Arbeitsanweisungen zunächst mitbestimmungsfrei. Allerdings kommen oft Teilaspekte hinzu, die eben doch der Mitbestimmung unterliegen (wie z.B. die von Dir genannte finanzielle Gestaltung der Privatnutzung und ähnliches).
Es wäre also die Frage, was im Detail Ihr regeln wollt.
Erstellt am 25.08.2016 um 09:55 Uhr von ganther
"...durch die private Nutzung (mit 1% Versteuerung) Entlohnungsprinzipien berührt werden. Außerdem werden durch Vorschriften zum Umgang mit den Fahrzeugen auch Fragen der betrieblichen Ordnung geregelt."
So wie du es schreibst habt ihr die Frage für Euch doch beantwortet und ohne nähere Details kann hier sicher niemand helfen.
Daher kann man rheine nur zustimmen. Holt Euch entsprechenden Sachverstand ins Boot und besprecht die weiteren Schritte.
Will Euren Optimismus aber etwas bremsen. Da die wirklich interessanten Fragen außerhalb der Mitbestimmung liegen (insbesondere Nutzerkreis und Fahrzeugauswahl)