Erstellt am 23.08.2016 um 12:22 Uhr von Zappelmann
Warum sollten sie da mitspielen? Hilfe, ja, aber doch nicht, wenn ich dann weniger dadurch verdiene.
Also nichts unterschreiben!
Und wenn es einen Betriebsrat gibt, dann hoffe ich, dass er weiß, was zu tun ist.
Erstellt am 23.08.2016 um 12:28 Uhr von gironimo
Ich nehme an, dass da schon der BR der Versetzung nicht zustimmt, da Nachteile zu befürchten sind. (§ 99 Abs. 2 Nr. 4 BetrVG.
Weniger Geld heißt ja auch eine da mit verbundene weniger qualifizierte Tätigkeit.
Ratet den Kollegen, auf keinen Fall etwas zu unterschreiben.
Erstellt am 23.08.2016 um 13:02 Uhr von ickederdicke
Ich sehe es wie die Vorredner.
Unterschreiben höchstens, wenn es für diese Flexibilität einen monatlichen finanziellen Ausgleich in Höhe der Gehaltsdifferenz gäbe.
Erstellt am 23.08.2016 um 13:06 Uhr von Zappelmann
Wenn es wirklich brennt, dann legt der AG in der Regel etwas drauf, damit eben dieser Brand schnellstens gelöscht wird.
Ein kleines Dankeschön sozusagen.
Weniger Geld geht gar nicht, ist absolutes no go, auch wenn die Tätigkeit weniger qualifiziert ist.
Erstellt am 23.08.2016 um 13:12 Uhr von brmia
Noch ein Nachtrag!!!
Es gab eine Stellenausschreibung für die Krankheitsvertretung.
Der BR hat zugestimmt. Was kann der MA noch tun? Er möchte die Stelle trotz Befristung haben.
Erstellt am 23.08.2016 um 14:01 Uhr von Galaxy
@brmia
wenn es eine Stellenausschreibung gab und in dieser Stellenausschreibung auch das Entgelt für diese Stelle erwähnt wurde und der Mitarbeiter sich explizit aus eigenem Entschluss auf diese Stelle beworben hat ist das etwas anderes wie eine vom AG veranlasste Umsetzung, so wie du es in deinem Eingangspost geschrieben hast.
In diesem Fall sind dem MA ja die Konditionen bekannt, spätestens im Vorstellungsgespräch sollte ja über das Entgelt gesprochen worden sein.
Wenn er die Stelle dennoch haben will, dann kann er ja vereinbaren, dass sein grundsätzlicher Arbeitsvertrag bestehen bleibt und er zu den vereinbarten Konditionen für 1 Jahr befristet den Arbeitsbereich wechselt. Nach dem 1 Jahr kehrt er zu alten Konditionen wieder an seinen alten Arbeitsplatz zurück.
Wenn der AG sich nicht darauf einlassen will, dann würde ich nicht wechseln.
Erstellt am 23.08.2016 um 14:02 Uhr von titapropper
Einen solchen BR hab ich ja noch nirgends kennen gelernt!! Allen Ernstes hat er einem Antrag auf Zustimmung zur Versetzung mit Lohneinbußen für den MA zugestimmt???!!?? Dem Mitarbeiter kann ich nur raten: lass den BR links liegen und verhandele mit dem ArbG. Wenn er nicht gewillt ist die selbe Kohle zu zahlen wie auf dem jetzigen Arbeitsplatz dann muss er selbst entscheiden ob die Stelle bei abgesenktem Lohn so wichtig für ihn ist.
Erstellt am 23.08.2016 um 14:37 Uhr von celestro
"wenn es eine Stellenausschreibung gab und in dieser Stellenausschreibung auch das Entgelt für diese Stelle erwähnt wurde"
bislang wissen wir aber nur, daß es eine Stellenausschreibung gab. Ob die Entgelthähe drin stand, können wir bislang aber nur vermuten.
Erstellt am 23.08.2016 um 15:03 Uhr von Challenger
Tach auch mia 13:12,
zu was genau hat der BR seine Zustimmung erteilt ? Zur Stellenausschreibung ?
Erstellt am 24.08.2016 um 08:03 Uhr von brmia
Hallo Chalenger, zu 13:12
Es gab ein Stellenausschreibung zur befr. Krankenvertretung. Der BR hat der Umsetzung des Koll. zu den niedrigeren Konditionen zugestimmt.
Erstellt am 24.08.2016 um 08:15 Uhr von galaxy
@brmia
der BR hat zugestimmt, wurde davor mit dem Kollegen gesprochen?
Hat der Kollege gewusst, dass er herabgruppiert wird?
Es ist etwas schwierig zu antworten, wenn nur "häppchenweise" Informationen geliefert werden und diese dann auch noch variieren, so kann man sich nicht so richtig ein Bild machen.
Kannst du evtl. nochmal ein chronologische Zusammenfassung erstellen, wer wann was gewusst hat etc.?