Erstellt am 23.08.2016 um 11:36 Uhr von celestro
Spontan würde ich sagen: Warum sollte überhaupt irgendetwas passieren ? Firma bleibt ja weiter bestehen, ebenso die Standorte. Warum sollte da Personen versetzt werden ? Wohin ? Denn der Haupteigentümer ist ja weiterhin der Gleiche wie vorher.
Erstellt am 23.08.2016 um 12:51 Uhr von judodixi
Erst einmal Danke für die Antwort.
Es ist dann beabsichtigt nur die Arbeitsplätze hier zu behalten die unbedingt noch nötig sind. Ausscheidende Mitarbeiter sollen nicht mehr ersetzt werden. Ich kenne das von einem Versorgungsbetrieb der Anteile verkauft hatte. nach einem Jahr war der Laden zu und die Arbeitsplätze auf die eine und andere Art weg. Und nicht immer auf die feine englische Art.
Die 49.9 % Anteile sind doch nur der Anfang. Der Einkaufende ist doch um Längen größer als wir.
Aber stellt sich mir eine andere frage: Mußte dann nicht ein Gesamtbetriebsrat gebildet werden.
Danke für eure Antworten
Erstellt am 23.08.2016 um 13:29 Uhr von paula
die Übernahme der 49% berührt die Identität des Unternehmens zunächst nicht. Es handelt sich auch nicht um einen Betriebsübergang oder ähnliches.
Daher bleiben die Betriebsvereinbarungen gültig, die Arbeitsverträge bestehen weiter etc.
Was Euch wohl Sorgen macht, was macht der neue Teilhaber so und wie wirkt sich das im Nachgang aus. Das ist aber etwas anderes als der Anteilskauf
Der WA sollte die zukünftige Firmenstrategie hinterfragen und wenn es Handlungsfelder Richtung Interesseausgleich und Sozialplan ran an die Arbeit!!!!
Erstellt am 23.08.2016 um 15:50 Uhr von gironimo
Wenn ihr ausserdem Befürchtungen über schleichenden Abbau habt - verweigert Mehrarbeit die Zustimmung, wenn die Mehrarbeit wegen Personalmangel entsteht und erarbeitet ein eigenes Konzept im Sinne des Paragraph 92a BetrVG.