Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen,

wir haben beim ArbG eine Übersicht der durchschnittlichen wöchentlichen ArbZ der ArbN des letzten Ausgleichzeitraumes angefordert. Wir sind vertröstet worden, haben eine Nachfrist gesetzt, haben einen Tag nach Ablauf der Frist die Mitteilung bekommen, es sei Urlaub und der Bearbeiter aus der PersAbt wird uns die zum 16.08.2016 senden. Was würdet ihr tun? Wäre es denkbar, in der Sitzung am Dienstag ein Beschlussverfahren zur Durchführung einer Handlung zu beschließen?

Danke an Euch.