Erstellt am 29.07.2016 um 11:25 Uhr von Pjöööng
Ja, könnt Ihr (§ 23 BetrVG)! Mit einem bisschen Glück hat der Arbeitgeber dann gegen Jahreende vom Gericht eine Frist gesetzt bekommen, deren Überschreitung mit einem Ordnungsgeld geahndet werden kann.
Erstellt am 29.07.2016 um 13:22 Uhr von Challenger
Tach auch nelchen,
im Gegensatz zu Pjöööng würde ich erst mal den 16.08.2016 abwarten. Denn wenn Ihr im jetzigen Stadium ein Beschlußverfahren einleitet, hat der AG meiner Auffassung nach gute Karten, daß Euch der Antrag vor dem Arbeitsgericht um die Ohren fliegt.
Allerdings solltet Ihr nach Ablauf des 16.08. noch ein paar Tage abwarten, ohne allerdings
den AG nochmals an den Vorgang zu erinnern. Danach solltet Ihr jedoch ohne weiteres
Zögern ein Beschlußverfahren einleiten.
Erstellt am 29.07.2016 um 13:53 Uhr von Pjöööng
Challenger,
Du hast meinen Beitrag offensichtlich nicht verstanden!
Erstellt am 29.07.2016 um 14:05 Uhr von pillepalleTR
Ironie jetzt mal außen vor. Was wäre denn die Alternative @Pjöng?
nelchen: wie lange wartet ihr denn bereits insgesamt darauf?
Da der AG jetzt einen konkreten Termin und eine (nachvollziehbare) Begründung geliefert hat, würde ich bis zum 16.8. warten.
Überlegt, ob es Sinn macht, dem AG mitzuteilen, dass ihr bis zum 16.8. auf Grund fehlender Arbeitszeitnachweise nicht in der Lage seid, zu beurteilen, ob durch weitere Genehmigung von Mehrarbeit jemand gegen die Höchstwerte im ArbZG verstößt...
(Falls das in eurem Fall ein Hebel sein sollte.)
Erstellt am 29.07.2016 um 14:23 Uhr von Pjöööng
Erstellt am 29.07.2016 um 14:27 Uhr von gironimo
Und? Wisst ihr nicht, ob dort tatsächlich Urlaub ist? Gibt es eine Dringlichkeit? Wenn es nicht gerade brennt, würde ich erst einmal mit dem AG im Monatsgespräch darüber reden.
Erstellt am 29.07.2016 um 14:43 Uhr von nelchen
Es ist nicht das erstemal, das wir Antworten auf unser Auskunftsersuchen erst nach dem von uns gesetzten Termin bekommen oder das uns überhauptnicht geantwortet wird. Allerdings haben wir in einem neuen Schreiben nun den 16.08. als Termin gesetzt. Wir bezweifeln, das der 16. August eingehalten wird.
Erstellt am 29.07.2016 um 15:22 Uhr von pillepalleTR
Ich frage mich manchmal, wer hier was nicht verstanden hat.
Aber gerne nochmal für die Begriffstutzigen hier: die Frage war nach Alternativen zum dem von nelchen initial angedeuteten Beschlussverfahren.
Erstellt am 29.07.2016 um 17:03 Uhr von Pjöööng
OMG! Das hätte ich wirklich nicht für möglich gehalten.
Die Alternative zum Beschlussverfahren wäre natürlich kein Beschlussverfahren.
Erstellt am 29.07.2016 um 17:47 Uhr von paula
an Komik ist dieses Forum kaum zu überbieten....
Erstellt am 29.07.2016 um 18:05 Uhr von DummerHund
Leute lest euch mal den Eingangsthraed Satz für Satz durch. Und Überlegt nach jedem Satzende. Es wurde was angefordert und man ist vertröstet worden. Punkt. Kan vorkommen sollte aber in einem gut laufendem Betrieb zu dem Thema für einen Sachbearbeiter nur 15 min Arbeitszeit kosten.
Dann setzt der BR eine Nachfrist Punkt.
Statt zu reagieren macht der AG erst einmal nix und meldet sich erst einen Tag nach Fristende.
Hallo, hier weiss ein AG zum einem rechtzeitig das Sachbearbeiter sich in Urlaub befinden um eine Frist evtl. nicht einhalten zu können. Zum anderen zeigt die Vorgehensweise das man den Partner BR nicht erst nimmt (zeigt auch die Aussgae das dies wohl so oder so ähnlich nicht zum erten mal abläuft. Wer hier noch rum eiert sollte lieber schon mal die Ski wachsen damit er zum Winter fertig ist.
Komik kann auch sein wenn ich als BR verarscht werde.
Erstellt am 29.07.2016 um 18:52 Uhr von ganther
Und wann bekommt dann der BR die angeforderten Informationen?
Erstellt am 29.07.2016 um 19:07 Uhr von Pjöööng
Vermutlich nicht vor dem 16.08.
Erstellt am 29.07.2016 um 23:36 Uhr von beidira
und wenn es dumm läuft nicht vor Ende der 2. Instanz