Erstellt am 27.07.2016 um 07:50 Uhr von chipsycale
War es wirklich eine Drohung? Damit wäre ich vorsichtig.
In diesem Fall, wenn ihr unter Druck gesetztwerdet schaltete euren Anwalt ein. Ich hoffe ihr habt einen. Wenn nciht dsnn umgehendst einen beschluss fassen und der HR Abteilug mitteilen. Ihr habt einen gesetzlichen Anspruch darauf.
Wenn alles nicht hilft, dann muss eben vor Gericht ein Vergleich angestrebt werden.
Wenn ihr euch einmal erpressen lasst habt ihr verloren.
Alternativ könnte ihr einen Gegenvorschlag erartbeiten, ihr habt das Beratungs und Anhörungsrecht. Dann auch die betroffenen Mitarbeiter mit einschalten, die haben oft die besten Ideen, wie ein Schichtplan umzusetzen ist.
Wenn dieser plausible ist muss er AG begründen warum dieser nicht eingeführt werden soll.
Aber gerade wenn es um die Schichtzulage geht und ihr unter Druck gesetzt werdet, dass diese nicht ausgezahlt wird - ANWALT!!!
Denn je nach Schicht gibt es auch einen gesetzliche Grundlage, die nicht in einer BV stehen muss.
Erstellt am 27.07.2016 um 08:07 Uhr von gironimo
Ich denke, wenn etwas in einer BV geregelt ist, hat der AG sie so lange anzuwenden, bis er sich entweder einvernehmlich mit dem BR auf eine Änderung geeinigt hat oder die BV gekündigt wurde und eine neue zu Stande gekommen ist (ggf E-Stelle).
Darum würde ich den AG auffordern, die BV unverändert anzuwenden und ggf mit Euch in Verhandlungen zu treten. Drohungen nach dem Motto "Ihr müsst...." sollte man da in aller Entschiedenheit zurückweisen.
Je nach Sachlage müsst Ihr die betriebliche Öffentlichkeitsarbeit in dieser Frage intensivieren.