Erstellt am 25.07.2016 um 11:54 Uhr von Catweazle
Ohne Zustimmung des BR sicher nicht. Ich persönlich halte es aber für unhöflich gegenüber den Kunden.
Erstellt am 25.07.2016 um 12:00 Uhr von Pjöööng
Eine interessante Frage: Konkretisiert es die Erfüllung des Arbeitsvertrages, dann kann es der Arbeitgeber mitbestimmungsfrei anordnen, oder ist es Ordnung im Betrieb, dann braucht er die Zustimmung des BR (bis hin zur Einigungsstelle).
Erstellt am 25.07.2016 um 12:12 Uhr von Catweazle
@null, Ich bin immer davon ausgegangen, dass der BR bei Angelegenheiten, welche die Ordnung im Betrieb betreffen, immer in der Mitbestimmung ist. Zumindest wenn es keine gesetzliche oder tarifliche Regelung gibt. Der Arbeitgeber kann die Mitbestimmung auch nicht einzelvertraglich aushebeln.
Erstellt am 25.07.2016 um 12:39 Uhr von gironimo
sehe ich im Prinzip auch so - ich würde aber sofort zustimmen, wenn der AG will, dass dem Kunden nicht mit Kaugummi begegnet wird.
Erstellt am 25.07.2016 um 16:21 Uhr von paula
@Catweasle
es kommt immer darauf an, ob es sich um das Ordnungsverhalten oder das Arbeitsverhalten handelt.
Normalerweise ist das Essen während der Arbeitszeit am Arbeitsplatz eine Frage der Ordnung im Betrieb. Etwas anderes kann es aber durchaus im Verkauf sein. Denn der AG kann mitbestimmungsfrei festlegen wie die Arbeit zu erbringen ist und somit auch, dass ein Verkäufer nicht mit der Stulle in der Hand den Kunden einen Anzug verkauft.
Für das Thema Radio hier mal einen Link der das etwas darstellt:
http://blog.betriebsrat.de/rechtsprechung/radiohoren-am-arbeitsplatz-wie-ist-die-rechtslage/
Als BR würde ich natürlich immer auf eine Frage der betrieblichen Ordnung pochen ;)