Neuwahlen
Müssen bei jeder Wahl, die Mitarbeiter neu gefragt werden, ob Sie an der Wahl teilnehmen wollen?
Wir sind ein Unternehmen, dass in Deutschland ca. 100 Filialen betreibt. Zuerst wurde ein Betriebsrat in der Verwaltung gewählt, bei der Wahl 2006 hat sich das Unternehmen mit dem Wahlvorstand darauf geeinigt, dass alle Shops die keinen eigenständigen Betriebsrat wählen können und die Shops die im Umkreis von 60 KM lagen, diese dem zu wählenden Betriebsrat anzuschließen sind und somit auch wählen.

Bei den Neuwahlen 2010 und zwischenzeitlich mindestens 70 Shops quer durch Deutschland, hat der Wahlvorstand dann eine Abfrage bei den Shops durchgeführt, die außerhalb des 60 km Radius lagen, ob sich diese dem BR anschließen möchten. Damals haben bis auf 6 Shops alle zugestimmt und gewählt haben dann allle.

In 2014 bei der Wahl, hat der Wahlvorstand dann alle Mitarbeiter des Unternehmens (außer die Shops in Berlin) angeschrieben und zur Wahl aufgefordert.

Jetzt sind wir unter die Mindestzahl gerutscht und müssen Neuwahlen durchführen. Der jetztige Wahlvorstand will nun wieder eine Befragung durchführen. Ist das notwendig oder kann die Wahl ohne Mitarbeiterbefragung durchgeführt werden?