Hallo zusammen,
unser AG hat angeordnet dass in der nächsten Woche die Kollegen der Frühschicht an einer Demonstration in Berlin teilnehmen müssen. Die Demo richtet sich gegen die Begrenzung des Ausbaus der Onshore-Windenergie und die daraus resultierende Gefährdung von Arbeitsplätzen.
Dagegen ist prinzipiell nichts einzuwenden solange es freiwillig ist. Außerdem bin ich der Meinung dass die Aktion mitbestimmungspflichtig nach § 87 BetrVG ist. Der AG meint aber das fällt unter sein Direktionsrecht. Kollegen, die aus privaten Gründen nicht mitfahren können ( Arzttermin, Kind aus der Kita holen o. ä.), sollen entweder Urlaub oder Stunden vom Zeitkonto nehmen. Dies wird damit begündet das man ja nicht in jedem Betriebsteil einzelne Kollegen arbeiten lassen kann. Hier bin ich aber der Meinung das der § 615 BGB ( Annahmeverzug ) greift. Die grundsätzliche Frage ist für uns als BR wie weit der AG die Belegschaft zu politischen Veranstaltungen verpflichten kann und was dann als Nächstes kommt. Wer hat mit ähnlichen Anweisungen Erfahrungen und kann uns weiterhelfen? Danke Welder