Hallo zusammen,
wir haben im BR folgendes Thema:
Bei uns im Betrieb befindet sich ein Mitarbeiter der seine Thesis erstellt für ein studienbegleitendes Praktikum. Seit Vertrag lief 2 Monate und nun wurde dieses um 3 Monate verlängert.

Nun würde ich sagen "greift" Mindestlohn - oder nicht ?

Laut https:www.absolventa.de/karriereguide/arbeitsrecht/mindestlohn-praktikum

◦Handelt es sich jedoch um Orientierungspraktikum oder ein ausbildungs- bzw. studienbegleitendes Praktikum, das länger als drei Monate dauert, ist es ab dem ersten Tag der Beschäftigung mit dem Mindestlohn zu vergüten.