Erstellt am 05.02.2016 um 20:43 Uhr von alterMann
Hallo sportler,
wie viele Stunden die Kollegen laut Einzelvertrag zusätzlich leisten müssen, kann hier ja niemand wissen. Und welche Stunden da nicht aufgeführt werden, bleibt auch unklar.
Habt Ihr einen BR?
Dann wäre die Frage von Mehrarbeit ein Thema, bei der der BR ein Wörtchen mitzureden hätte - ganz unabhängig davon, was in den Verträgen steht.
Erstellt am 06.02.2016 um 09:42 Uhr von gironimo
Das ist dem Betriebsrat eigentlich auch "Wurscht". Selbst wenn im Vertrag Mehrarbeit vereinbart ist, bleibt die Mehrarbeit mitbestimmungspflichtig und der BR muss der Mehrarbeit zustimmen - kann selbstverständlich auch ablehnen (aus welchen Gründen auch immer).
Und das würde ich jedenfalls so lange tun, bis eine BV zum Thema Bonuszahlung ausgehandelt und unterschrieben ist. Denn die Bonuszahlung ist ja auch mitbestimmungspflichtig. Und es gehört in eine BV für welche Leistung ein Bonus ansteht.
Was ist eigentlich mit Euren Tarifverträgen? Möglicher Weise kollidiert die Zahlung mit dem § 77.3 BetrVG - aber da muss man eben genau hinschauen.
Erstellt am 06.02.2016 um 14:21 Uhr von Hoppel
@ sportler
Die Grenzen sind entweder durch einen ggf. geltenden TV oder aber durch´s ArbZG gesetzt!
§ 3 ArbZG: Die werktägliche Arbeitszeit der Arbeitnehmer darf acht Stunden nicht überschreiten. Sie kann auf bis zu zehn Stunden nur verlängert werden, wenn innerhalb von sechs Kalendermonaten oder innerhalb von 24 Wochen im Durchschnitt acht Stunden werktäglich nicht überschritten werden.
Und dann muss man nur noch rechnen! Hier mal auf Basis ArbZG:
Regelarbeitszeit in 24 Wochen (á 40 Stunden) = 960 Stunden > durchschnittlich werktägliche Arbeitszeit = 6,7 Stunden (Werktage sind Mo - Sa)
24 Wochen á 48 Stunden = 1.152 Stunden > durchschnittlich werktägliche Arbeitszeit = 8 Stunden oder bei 5 Arbeitstagen pro Woche = 9,6 Stunden tgl.
Pro Woche können also problemlos 8 Stunden Mehrarbeit geleistet werden, ohne mit dem ArbZG in Konflikt zu geraten (in 24 Wochen = 192 Stunden). Lediglich die höchstzulässige tgl. Arbeitszeit von 10 Stunden darf grundsätzlich nicht überschritten werden.
Eine vorübergehende wöchentliche Arbeitszeit von 60 Stunden ist möglich, wenn man im o.g. Ausgleichszeitraum wieder auf durchschnittlich 8 Stunden kommt.
Beispiel f.d. Ausgleichszeitraum 24 Wochen:
12 Wochen á 60 Stunden (Mo-Sa jeweils 10 Stunden = 720 Stunden) + 12 Wochen á 36 Stunden (432 Stunden) = Gesamt 1.152 Stunden = durchschnittliche werktägliche AZ 8 Std
Aber nochmal ... greift ein TV, müssen dessen Regelungen beachtet werden!!!
Unklar ist, wofür denn der Bonus gezahlt wird. Da solltest Du Dich etwas konkreter äußern!
Ist damit eine Pauschalabgeltung etwaiger Überstunden/Mehrarbeit gemeint?
Erstellt am 06.02.2016 um 18:07 Uhr von sportler
Hallo zusammen,
Danke für die Antworten.
Der Bonus ist wie von Hoppel gefragt nur eine Pauschalabgeltung etwaiger Überstunden/Mehrarbeit.
Aber wie viele Überstunden darf man von den Arbeitnehmern erwarten?
Gehört bzw. gelesen hatte ich mal, dass bis 10 Überstunden im Monat geleistet werden dürfen.
Gibt es da evtl. genauere Angaben?