Hallo Kolleginnen und Kollegen,


Frage:

Muss sich ein Betriebsratsvorsitzender einen Informationsaushang vom Betriebsrat immer per Beschuss genehmigen lassen ?
Welcher Paragraph des BetVG glitt hier zu beachten vom BRV ?

Vorfall : Der Betriebsrat hat denn Termin für eine Betriebsversammlung beschlossen.
Der Betriebsrat hat die Vorsitzende beauftragt eine Vorankündigung zu schreiben, diese hat sie aber nicht mit den Betriebsrat abgesprochen ( vorgelegt ) , sondern einfach am schwarzen Brett ausgehangen.
Jetzt Kamm es zu Meinungsverschiedenheiten hinsichtlich der vorherigen Information der Betriebsratsmitglieder.

Was ist eure Meinung dazu ?