Aufgrund einer Insolvenz mit anschließendem Betriebsübergang geht aktuell unsere Firma (GmbH Maschinenbau) in eine MBO Gesellschaft (GmbH Maschinenbau) über. Das bedeutet dass ein Teil der Belegschaft in das Unternehmen einsteigt und somit auf jeden Gesellschafter zischen 25 und 33% entfallen. Jetzt kommt das Problem. Einer dieser Gesellschafter ist im BR - ich kann nach §5 BetrVG aber keinen Grund finden (da Kapitalgesellschaft), nach dem er künftig nicht mehr BR-Tätigkeit wahrnehmen kann. Das ist in unseren Augen (BRM) nicht haltbar. Gibt es einen Grund den betroffenen MA aus dem BR zu entfernen? Abgesehen von Amtsniederlegung.....