Erstellt am 27.11.2015 um 08:30 Uhr von moreno
Ja Ursus gegen wen wurde sich denn beschwert? Gegen Dich als Arbeitnehmer / Vorgesetzter / Betriebsrat ? Und wo wurde sich beschwert?
Erstellt am 27.11.2015 um 08:41 Uhr von Kölner
Man, man, man.
Urus = Gattung des Braunbären?
Ich werde es vermutlich nie verstehen, was einen umtreibt, sich so unklar auszudrücken und/oder sein gefühltes Unwohlsein so zur Schau zu tragen in in SO EINEM Forum.
Das ist aus meiner Sicht völlig fehl am Platz!
Also: Entweder genauere Angaben oder Forum wechseln!
Erstellt am 27.11.2015 um 09:38 Uhr von fantil
"Urus = Gattung des Braunbären?"
@ Kölner:
Zumindest wurde mir durch deine Antwort der Tag verschönert :-))!!!
Erstellt am 27.11.2015 um 10:09 Uhr von Pjöööng
ursus,
im Gesetz (§ 85 BetrVG) steht: "... falls er sie für berechtigt erachtet ..."
Es geht also nicht darum, ob sie "zulässig" ist, sondern "berechtigt". Dieses "berechtigt" ist so zu interpretieren, dass der BR zu prüfen hat, ob hier tatsächlich individuelle Benachteiligungen, ungerechte Behandlungen oder sonstige Beeinträchtigungen einzelner Arbeitnehmer bestehen.
Erstellt am 27.11.2015 um 12:45 Uhr von moreno
Na aber Fakten worum es eigentlich geht legt Ursus nicht auf den Tisch scheint doch eher ein Problembär zu sein :-)
Erstellt am 28.11.2015 um 07:37 Uhr von Hartmut
Ursus, eine 'Gruppenbeschwerde' kennt das BetrVg nicht. Das hilft dir aber nicht, denn es reicht schon, wenn sich Einer beschwert. Das wäre dann entweder eine Beschwerde nach §85 BetrVG - wenn der BR die Beschwerde für berechtigt hält, muss er den AG kontaktieren und diesem aufgeben, darauf zu achten, dass du das (was auch immer) nicht mehr tust, Ende. Deine Mitgliedschaft im BR gefährdet das nicht. Oder man zielt in Richtung §23 BetrVG mit der Absicht, dich aus dem BR zu entfernen. Das geht aber nur, wenn du eine grobe Pflichtverletzung als BR-Mitglied begangen hast, und danach sieht es mir auch nicht aus, denn sonst hättest du es geschildert. Also, bleib entspannt. ;)
@Kölner: Ich musste auch grinsen. Aber belesen bist du, das muss man dir lassen. XD
Erstellt am 28.11.2015 um 09:32 Uhr von gironimo
Ich würde mich eher mit den Inhalten der Beschwerde auseinandersetzen. Nach formellen Fehlern zu suchen ist nicht zielführend.