Erstellt am 27.11.2015 um 07:20 Uhr von Erbsenzähler
@Lowrider
Bei Stimmengleichheit muss das Losverfahren direkt nach der Wahl entscheiden, wer an welcher Stelle das Ersatzmitglieder steht. Fehlt dieses, dann hat der Wahlvorstand einen sehr großen Bock geschossen.
Wenn die Minderheitenquote erfüllt ist muss das ranghöchste Ersatzmitglied ohne Rücksicht auf das Geschlecht geladen werden und kein anderes! Ist doch ganz klar vom Gesetzgeber im §25 BetrVG inkl. den Kommentierungen vorgeben. Da gibt es keine anderen Reglungsmöglichkeiten.
Bei deiner Frage habe ich das gefühlt, dass dir ganz rudimentäre Grundbegriffe des BetrVG fehlen. Hierzu solltest du schleunigst ein Seminar besuchen!
Erstellt am 27.11.2015 um 07:49 Uhr von gironimo
Wenn das Losverfahren nicht gemacht wurde, holt es jetzt nach. Das Ergebnis gilt dann für den Rest der Amtszeit.
Wie es durchgeführt werden muss, ist nirgends so richtig festgelegt. Lasst am Besten die beiden Betroffenen die Lose ziehen (oder sie sollten zumindest dabei sein).
Erstellt am 27.11.2015 um 09:28 Uhr von Dezibel
Irgendwo hatte ich mal gelesen, dass bei der Verlosung keiner benachteiligt werden darf.
Hmmm ...
Damit würde z. B. das Streichholzziehen wegfallen, da ja mit dem ersten Ziehen alles entschieden ist und der Zweite keine Chance mehr hätte.
Deshalb haben wir bei der Stimmenauszählung immer fünf Würfel dabei, jeder würfelt drei mal und die Augen werden addiert. Die Chance, dass einer drei mal fünf Sechsen würfelt kann man streichen. ;))
Und jeder kann den anderen übertreffen.
Erstellt am 27.11.2015 um 21:12 Uhr von Kiebitzmaik
@null, es geht doch auch höflicher, die Leute fragen ja weil sie Defizite haben und wissen selber das ein Seminar hilft. Jedoch wird dieses Forum genutzt um Meinungen abzuklopfen und nicht um zurechtgewiesen zu werden.
Erstellt am 28.11.2015 um 14:32 Uhr von Jakarta
Mach dir nichts daraus und Lache darüber.
Da hat hier jetzt wieder einer ein hier vor Kurzem benutztes und ihm wohl bisher noch nicht bekanntes Fremdwort kennengelernt und scheinbar gefallen daran gefunden. Aber leider nicht so recht verstanden, was es eigentlich umschreibt.
Ginge es um eine Fahrtrichtung, würde es bei einem Auto wohl recht schnell zu Getriebeproblemen kommen. Das wäre für den Geldbeutel zwar schmerzlich aber zumindest überlebbar. Bei einem Flugzeug aber………
Womit wir dann auch bei der Frage wären, ob man für ein etwas auch Verstehen zu können, nicht allein schon aus Gesundheitsgründen eine Schulung in Erwägung ziehen sollte.