Erstellt am 04.09.2015 um 08:49 Uhr von gironimo
Ich sehe kein Probleme.
Allerdings: Es muss nur klar geregelt sein, wer zu welchen Zweck zugriff auf welche Daten hat.
Darum muss doch die Fremdfirma nicht auf alle Daten zugriff haben, sondern nur auf die Ihrer Mitarbeiter. Aber das lässt sich ja einstellen.
Erstellt am 04.09.2015 um 08:56 Uhr von outofmemory
Kollege, mit diesen Angaben kann ich noch keine Einschätzung abgeben.
Was mir fehlt:
-Im Welchem Verhältnis stehen die Projektleiter zu eurem und/oder den 2 anderen Unternehmen?
-Aus welchem Land kommen die Projektleiter?
-Welchen Umfang hat der Zugriff auf die Arbeitszeitkonten?
-Wie ist die zeitliche Begrenzungen der Zugriffe?
-Sind die Projektleiter im Datenschutz unterwiesen und verpflichtet?
-Wie sieht der Kooperationsvertrag zwischen den Unternehmen aus?
-Was bedeutet überwachen?
-Was regelt die BV bei Eskalationen bzgl. Arbeitszeitkonten durch den Projektleitern?
-Wer überwacht die richtigkeit der Zugriffe?
+++edit+++
respekt, dass gironimo da jetzt schon was einschätzen kann.
Erstellt am 08.09.2015 um 09:42 Uhr von Stoni
Gibt es einen mitbestimmten Datennutzungsvertrag zwischen den beteiligten Unternehmen? Es sollte doch einen Datenschutzbeauftragten geben der Eure Fragen beantworten kann. Ist zumindest im BDSG vorgeschrieben.
Erstellt am 08.09.2015 um 15:07 Uhr von Pjöööng
Ich denke, outofmemorys Liste kann man schon ein wenig zusammendampfen. Insbesondere die Frage nach dem Herkunftsland der Projektleiter scheint mir doch etwas abwegig.
Ganz wesentlich ist erst einmal die Frage nach dem Zweck der Datenerhebung.
Insgesamt ist für mich das Konstrukt aber noch nicht nachvollziehbar. Bedienen sich diese "betriebsfremden" (gemeint ist wohl "unternehmensfremd"?) Projektleiter einfach der fremden Arbeitnehmer? Lassen sich die Arbeitgeber hier einfach eine ihrer unternehmerischen Hauptauifgaben (Personalsteuerung) aus der Hand nehmen?
Und warum überwachen betriebs- oder unternehmensfremde Projektleiter die Einhaltung des Arbeitszeitgesetzes?
Irgendwie klingt mir das alles zu wirr, insbesonder der Begriff der "Auftragsdatenverarbeitung"! Nach dem wie ich den Beitrag lese, ist es keine Auftragsdatenverarbeitung, da es sich hierbei um ureigenste Daten des Arbeitgebers handelt. Auftragsdatenverarbeitung ist die Verarbeitung fremder Daten.