Unser Unternehmen arbeitet zusammen mit 2 anderen deutschen Unternehmen als Arbeitsgemeinschaft. Aus Gründen der Praktikabilität hat unser Betriebsrat einer Regelung zugestimmt nach der betriebsfremde Projektleiter der o.g. Fremdunternehmen Zugriff auf die internetbasierten Arbeitszeitkonten der Mitarbeiter unseres Unternehmens haben. Angeblich geht es hierbei um eine bessere Projektsteuerung und eine "Überwachung" der Einhaltung der Bestimmungen des Arbeitszeitgesetzes. In der Realität nutzen die betriebsfremden Projektleiter ihren Zugriff zur Kontrolle der Mitarbeiter.
Unser Datenschutzbeauftragter bezeichnet die o.g. Regelung als unproblematisch weil es sich hier nur um Auftragsdatenverarbeitung handeln soll.

Ich sehe in der o.g. Regelung einen klaren Verstoss gegen Mitarbeiterdatenschutz und erbitte hierzu eine Einschätzung.

Schließlich handelt es sich bei Daten in einem Arbeitszeitkonto um personenbezogene Daten die Betriebsfremde nichts angehen.