Erstellt am 25.04.2015 um 11:52 Uhr von gironimo
Nein - das geht aus meiner Sicht nicht (ohne weiteres) und wäre auch nicht wünschenswert. Man kann nicht Angelegenheiten, über die jedes BR-Mitglied das Recht hat durch Abstimmung mit zu entscheiden, aus den Händen geben.
Was ihr machen könnt sind Regeln für Euch selbst zu definieren und zu beschließen, z.B. welche Art von Einstellungen (z.B. kurzfristige Aushilfen bis zu x Tage als Krankheitsvertretung usw.) der BR auf jeden Fall zustimmt. Dann könnte der BRV den Vorgang abwickeln, wenn die Einstellung der Beschlusslage entspricht.
Diesen Rahmen würde ich aber auf eng bzw. genau festgelegte Fälle beschränken. Auch Schichtpläne oder Mehrarbeitsregeln könnt Ihr so z.B. für Euch definieren und von einem zuständigen BR-Mitglied oder einem Ausschuss nach dem Motto "trifft zu oder trifft nicht zu" bearbeiten lassen.
Aber warum fragst Du nach dem Betriebsausschuss. Der kann doch viel "Routinekram" übernehmen und den BR so auch entlasten.
Erstellt am 25.04.2015 um 12:07 Uhr von otttokar
Dankeschön. ....das hat ein bischen Klarheit gebracht
Erstellt am 25.04.2015 um 13:32 Uhr von Hoppel
@ ottokar
Ein 9er BR hat die Möglichkeit, z.B. einen Personalausschuss zu bilden und diesem bestimmte Angelegenheiten zur selbständigen Erledigung zu übertragen.
Aus wievielen BRM dieser PA bestehen soll, bestimmt das BR-Gremium.
Ich kann aber nur davor warnen, einen solchen Ausschuss nur aus BRV und stellv. BRV bestehen zu lassen. Damit züchtet man sich ohne Not BR-Fürsten heran und auch dem AG wird nicht verborgen bleiben, dass diese zwei BRM einiges zu entscheiden haben ...
Außerdem sollte ein Ausschuss zwingend mit einer ungeraden Anzahl BRM besetzt und aus den Reihen des BR Ersatzmitglieder bestimmt sein.
Aber der Betriebsausschuss sollte sich dem Buchstaben des Gesetzes nach tatsächlich nur mit vorbereitenden Angelegenheiten befassen, sonst aber auch nichts.
Wie kommt Ihr überhaupt auf die Schnappsidee, solch weitreichende Entscheidungen nur dem BRV und dessen stellv. BRV übertragen zu wollen?
Erstellt am 25.04.2015 um 13:32 Uhr von Melissa
„Aber warum fragst Du nach dem Betriebsausschuss.“
Auch wenn es nicht unbedingt erstrebenswert sein sollte, da ja hiermit auch ein Kernbereich eines BR betroffen ist, könnte ja einem Betriebsausschuss diese Aufgabe gemäß § 27 Abs. 2 Satz 2 BetrVG zur selbstständigen Erledigung übertragen werden. Was dann die Anzahl der hiermit beschäftigten von 9 auf dann nur 5 BRM verringern würde.
"Man kann nicht Angelegenheiten, über die jedes BR-Mitglied das Recht hat durch Abstimmung mit zu entscheiden, aus den Händen geben."
Unter gewissen Voraussetzungen kann man das in einigen Fällen schon. Stellt sich nur die Frage, ob es auch immer Sinn macht.