Erstellt am 31.01.2015 um 08:12 Uhr von Hoppel
@ provilon
" Durchschnittlich bedeutet doch eigendlich, dass innerhalb von 12 monaten im durchschnitt 162,5 h geleistet werden müssen oder liege ich da falsch?"
Da liegst Du falsch, den Durchschnittswert kann man auch auf Monatsebene bilden.
Beispiel: Wöchentliche Arbeitszeit 37,5 Std. x 13 / 3 = durchschnittliche monatliche AZ 162,5 Stunden.
oder man multipliziert mit der durchschnittlichen Wochenanzahl pro Monat
Wöchentliche Arbeitszeit 37,5 Std. x 4,34812141 = durchschnittliche monatliche AZ 163,05
Stunden.
Der Bezugszeitraum sollte aber aus dem AV hervorgehen. Wie ist der genaue Wortlaut? Greift ein TV?
Als BR seid Ihr doch aber in der Mitbestimmung was die Verteilung der Arbeitszeit etc. betrifft. Nehmt Euer MBR wahr!!
Erstellt am 31.01.2015 um 08:43 Uhr von provilon
Hallo hoppel. Es steht drin die regelmäßige durchschnittliche monatliche Arbeitszeit beträgt 162,5 stunden. Und nichts weiter dazu.
Erstellt am 31.01.2015 um 08:46 Uhr von provilon
Erstellt am 31.01.2015 um 09:56 Uhr von gironimo
Die individuell vereinbarte Arbeitszeit hebelt nicht die Mitbestimmung des BR aus. Und der BR ist bei der Verteilung der Arbeitszeit in der Mitbestimmung.
Es ist lediglich zu hinterfragen, ob mit Eurer BV Arbeitszeit der BR eben diese Mitbestimmung aus der Hand gegeben hat und dem AG aus betrieblichen Gründen es ermöglicht eigenständig Zeiten anzuordnen.
Ist dies nicht der Fall, fordert Eure Mitbestimmung ein und fordert den AG auf, es zu unterlassen, einseitig Arbeitszeitregeln anzuordnen. Und bei der Mitbestimmung ist es dem BR erst einmal egal, was in den Verträgen steht. Ihr regelt auf der kollektivrechtlichen Ebene und habt andere Argumente.
Erstellt am 31.01.2015 um 23:30 Uhr von provilon
Es gibt keine BV über die Arbeitszeit. Der alte BR hat uns eher kontraproduktiv gearbeitet. Und wir müssen die Trümmer erstmal aufräumen.
Erstellt am 01.02.2015 um 00:25 Uhr von seesee
@provilon: "Es steht drin die regelmäßige durchschnittliche monatliche Arbeitszeit beträgt 162,5 stunden. Und nichts weiter dazu." Und WO steht das drin, wenn nicht in einer BV oder einem TV? In jedem Fall könnt Ihr eine Vereinbarung fordern nach 87.1 BetrVG.