Der Leiterin der Endoskopie (ArbZ von Montag - Freitag Zulage für Leitungsfunktion) wurde vom AG ein dreimonatiger Sonderurlaub genehmigt. Ihr wurde mitgeteilt, bei ihrer Rückkehr damit rechnen zu müssen, dass die Stelle bis dahin wieder besetzt sein wird.
Nun will die PDL sie gegen deren Willen in die Anästhesie (Schichtdienst, Bereitschaft von Montag -Sonntag) versetzen.
Begründung: Beides sind Funktionsdienste.
Kann der BR hier widersprechen (Verlust der Leitungsfunktion, einschneidende Änderung der ArbZeit) oder kann die PDL Pflegekräfte frei versetzen?