Hallo Zusammen,

folgender Fall:
Mitarbeiter (10 Jahre Betriebszugehörigkeit) soll ordentlich gekündigt werden nach §102 des BetrVG.
BR hat nach Anhörungsverfahren Widerspruch eingelegt (schriftl.) daraufhin hat die Personalabteilung aus dem Schreiben des BR selbst verschuldete Fehler festgestellt und ein neues Anhörungsverfahren eingereicht mit berichtigtem Fehler.

Der Fehler war eine vertauschte Abmahnung die nicht zu dem Anhörungsverfahren passte.

Ist dies zulässig?

Vielen Dank Voraus für eure Hilfe :o)