Erstellt am 31.10.2014 um 16:05 Uhr von gironimo
Natürlich.
Ihr solltet ohnehin eine Betriebsvereinbarung zum Thema Telearbeit abschließen. Da gibt es doch vieles zu beachten und zu regeln.
Erstellt am 31.10.2014 um 17:12 Uhr von paula
es gibt hier viele Themen die zu regeln sind:
Wer darf gehen? Welche persönlichen und sachlichen Voraussetzungen muss der MA erfüllen? (Auswahlrichtlinien)
Wie erfolgt der Beantragungsprozess? Welche Daten werden dabei erhoben und verarbeitet? wie erfolgt die Speicherung privater Kontaktdaten, die man sicher zur Betreuung des Arbeitsplatzes braucht?
Anforderungen an den häuslichen Arbeitsplatz im Sinne der Arbeitsstättenrichtlinie, Datenschutz, Arbeitsschutz und Ergonomie
Aufwandspauschale, Auswirkungen auf Fahrgeldzuschuss
Wie erfolgen zukünftig Schulungen?
Rechte des BR um Einhaltung der BV zu kontrollieren? Zutrittsrechte des Arbeitgebers?
es gibt also viele Themen auf denen sich der BR austoben kann. Wenn der AG das für einen MA machen will, würde ich direkt die Möglichkeit suchen um hier für alle Kollegen Telearbeit zu ermöglichen (soweit es der Arbeitsplatz zulässt)