Erstellt am 31.10.2014 um 15:26 Uhr von gironimo
Nein, es geht zunächst mündlich. Wenn Ihr dann aber Eure Mitbestimmung ausübt und Euch darauf verständigt wie die Auswertung erfolgen soll, solltet Ihr schon im Sinne des § 77 BetrVG handeln:
" Betriebsvereinbarungen sind von Betriebsrat und Arbeitgeber gemeinsam zu beschließen und schriftlich niederzulegen. Sie sind von beiden Seiten zu unterzeichnen "
sonst läuft man doch zu sehr Gefahr, dass jeder was anderes gemeint oder verstanden hat.