Bei Einstellungen hat der AG dem BR sämtliche Bewerber vorzulegen, sofern dieser das will.

Ganz generell interessiert mich, wo liegt der Nutzen für die Belegschaft den der Gesetzgeber hier wünscht und wo liegt der Nutzen der BR?

Immer vorausgesetzt natürlich, es gibt keine Einstellungsrichtlinien, hier ist der Sinn evident. Da diese aber erst ab 500 Mitarbeitern gelten, ist für die meisten BR die Situation doch wie folgt:

Der AG kann relativ frei nach Belieben und eigenen Interessen entscheiden, wen er einstellen möchte. Der BR hat keinen Ansatzpunkt (Ausnahme teilweise noch bei internen Bewerbungen. Aber hier könnte man vorschreiben / vereinbaren, dass eben interne Bewerbungen vorzulegen sind).

Was bringt es also dem BR, sich durch bis zu 100 Bewerbungen zu wühlen um an Ende doch die Entscheidung des AG anzunehmen?
Mal ganz ehrlich - HR wird von Experten gemacht, die dafür ausgebildet werden und viel Zeit in die Sichtung inkl. Gespräche investieren. Dass ein BR dann den AG mit Argumenten überzeugen soll, dass B besser sei als A, halte ich für sehr unrealistisch.

Darum meine ehrlich gemeinte Frage:

Übersehe ich einen Punkt, den der Gesetzgeber hier regeln will?

und an die BR die es so handhaben: Was ist eure Motivation?