Hallo. In den Arbeitsverträgen der MA steht, dass bei Besuch von Schulungen und Seminaren während der Arbeitszeit (z.B. Hersteller-Produktschulungen) sich der Freizeitanspruch in der entsprechenden Woche um die hälfte reduziert, sowie auch der Verkaufsprovisions-Ausgleich nur in Höhe von 50% gezahlt wird. Viele Schulungen gehe 2 Tage, da man zu den Herstellern (z.B. Fa.Hülsta) fahren muss. Dadurch bedingt bekommt der MA dann keinen freien Tag in der Woche (hier: 6 Tage Woche, davon normalerweise 1 freier Wochentag - Samstags nie frei).
Hat hier der Betriebsrat ein Mitbestimmungsrecht nach § 87 BetrVG bzw. kann über eine BV das ganze anders geregelt werden ?

Wohlgemerkt geht es um von der Firma vorgeschlagene Verkaufs-/ Produktschulungen, an denen die Verkäufer teilnehmen können/sollen.

Ich nehme mal an, dass es sich hier um einen kollektivrechtlichen Bereich handelt, da ja alle Verkäufer/-innen davon betroffen sind.

Ich danke schon jetzt für Eure Antworten.