Hallo, in der nächsten Sitzung möchten wir unsere neue Geschäftsordnung beschließen, diese besagt das der Betriebsausschuss berechtigt ist personelle Einzelmaßnahmen abzuzeichnen, außer Kündigungen.
Wenn nun ein Ausschussmitglied nicht dabei ist, muss man dann eine Ersatzreihenfolge benennen?
Wir sind ein 9er Gremium und haben daher einen 5er Ausschuss der entsprechend oft Tagen muss. Ich als Vorsitzender gehe nächstes Jahr drei Monate in Elternzeit zb, dafür haben wir ja auch eine Vertreterregel bis hin zum stellv. vom stellv.
Ist das so beim Betriebsauschuss auch möglich bzw Pflicht?.