Erstellt am 23.10.2014 um 09:19 Uhr von Kucki
Erstellt am 23.10.2014 um 10:01 Uhr von Hoppel
@ Fragenmann
Der BA führt im originären Sinn lediglich die lfd. Geschäfte des BR. Aus diesem Grund sieht das BetrVG NICHT vor, dass Ersatzmitglieder gewählt werden MÜSSEN.
So ist in Kommentierungen sinngemäß zu lesen: Die Tätigkeit des BA soll sich nur auf eine innen wirkende Geschäftsführungsbefugnis beschränken, also auf rein technische und verwaltungsmäßige Aufgaben, wie die Entgegennahme von Erklärungen des AG und der AN des Betriebs, die Vorbereitung von BR-Sitzungen, die Führung des Schriftwechsels nach Maßgabe der Beschlüsse des BR und die Abhaltung von Sprechstunden.
Dieser Meinung schließe ich mich vollumfänglich an, auch wenn im Schriftentum die Möglichkeit beschrieben wird, dass einem BA die selbständige Erledigung bzgl. personeller Einzelmaßnahmen übertragen werden kann (Beschluss mit absoluter Mehrheit des BR).
Warum bildet Ihr keinen Personalausschuss und besetzt den mit z.B. drei BRM, die entsprechend verpflichtet werden sollten, sich per Schulung den erforderlichen Sachverstand im Arbeitsrecht anzueignen? Mir wären jedenfalls drei spezialisierte BRM lieber, als fünf BRM in einem BA, die neben den lfd. Geschäften auch noch über Einstellungen/Versetzungen etc. selbständig entscheiden sollen.
"Wir sind ein 9er Gremium und haben daher einen 5er Ausschuss der entsprechend oft Tagen muss."
Das kann ich nicht ganz nachvollziehen. Die Größe eines BA hat doch wenig bis keinen Einfluss auf die Sitzungshäufigkeit.
Erstellt am 23.10.2014 um 10:15 Uhr von Fragenmann
Äh ja sorry hab da um die Ecke gedacht.
An der Anzahl der Mitglieder sieht man ja das wir viele Angestellte haben und dementsprechend auch viel zu tun ist :)
Die Idee mit dem Personalausschuss gefällt mir gut.
Wer unterzeichnet dann? Auch ich als Vorsitzender oder kann das dann auch der Personalausschuss unterzeichnen?
Erstellt am 23.10.2014 um 10:57 Uhr von Hoppel
@ Fragenmann
Der PA sollte einen Vorsitzenden/stellv. Vorsitzenden wählen, der dann die Stellungnahmen unterzeichnet.
Falls Euer BR einen solchen Beschluss (PA mit selbständiger Entscheidungsbefugnis) fasst, sollte dieser Beschluss dem AG konkret mitgeteilt werden, auch um die Mitglieder des PA vor Begehrlichkeiten des AG zu schützen. Wäre für mich auch ein Thema im Rahmen des Monatsgesprächs.
Beispiel: "Der BR hat in seiner Sitzung am ... beschlossen, einen PA zu bilden.
Den Mitgliedern des PA wurden im Rahmen des § 99 BetrVG folgende Aufgaben mit selbständiger Entscheidungsbefugnis übertragen:
Abschließende Stellungnahme zu Einstellungen, Versetzungen, Ein-/Umgruppierung
Der PA ist nicht berechtigt, Stellungnahmen zu beabsichtigten Kündigungen abzugeben.
Die Betriebsadresse des PA ist das Büro des BR."
Erstellt am 23.10.2014 um 11:03 Uhr von Fragenmann
Danke Hoppel, mit dir kann man arbeiten :)
Erstellt am 23.10.2014 um 11:10 Uhr von Nubbel
ist das nicht erschreckend? ein fünfköpfiger ba beschließt eine geschäftsordnung die ihm macht verleiht.
Erstellt am 23.10.2014 um 11:15 Uhr von Fragenmann
Nein halt Stopp, der Gesamte BR beschließt die Geschäftsordnung, der Ausschuss darf das nicht, sonst wärde das ein bisschen wie "damals" :-D
Erstellt am 23.10.2014 um 11:24 Uhr von Nubbel
ja, schon klar, aber sollen die vier machen wenn die fünf sich einig sind? und die vier, dürften egentlich nicht dafür sein.
Erstellt am 23.10.2014 um 12:22 Uhr von Kucki
Zitat Hoppel: „Der BA führt im originären Sinn lediglich die lfd. Geschäfte des BR. Aus diesem Grund sieht das BetrVG NICHT vor, dass Ersatzmitglieder gewählt werden MÜSSEN.“
Das ist so nicht ganz richtig.
Die hier bestehende Regelungslücke hat das LAG Düsseldorf, 08.05.2012 - 16 TaBV 96/11 mit Verweis auf § 25 BetrVG geschlossen.
Der Betriebsausschuss ist vom Gesetz in seiner Größe vorgeschrieben (§ 27 BetrVG). Hier gilt die Gesetzesvorschrift über das Nachrücken ebenso. Soweit dem Betriebsausschuss Beschlussrechte übertragen worden sind, gelten die nachstehenden Ausführungen.
Ausschüsse, denen Beschlussrechte übertragen worden sind, müssen zur Sicherung der Beschlussfähigkeit mit klaren Ladungs-Nachrückregeln arbeiten. Werden sie doch im Rahmen der ihnen übertragenen Beschlussrechte als "verkleinerter Betriebsrat" tätig.
Für Ausschüsse ohne Beschlussrechte, auch WA, kann der BR zur Sicherung der Ausschussarbeit eine Regelung über Ersatzmitglieder in seiner Geschäftsordnung vorsehen.
Erstellt am 23.10.2014 um 12:26 Uhr von Nubbel
doch kucki, was hoppel schrieb ist genau richtig! denn die aussage stimmt!
das mit dem wenn-dann, solltest du noch üben
Erstellt am 23.10.2014 um 12:46 Uhr von Kucki
Da du der weiseste der Weisen zu sein scheinst, was ich aber eher für eine Einbildung halte, wirst du wohl Recht haben. Allerdings nur in deiner Welt.
Erstellt am 23.10.2014 um 13:15 Uhr von Nubbel
jeep, ich wusste das du es bist. okay, das ist also der nick für heute.
Erstellt am 23.10.2014 um 13:25 Uhr von Hoppel
@ Kucki
Netter Versuch ... aber offensichtlich hast Du diese LAG Entscheidung überhaupt nicht gelesen!!!
In dieser Entscheidung ging es darum wie zu verfahren ist, wenn ein GBR-Mitglied im GBR-BA AUSGESCHIEDEN ist und NICHT um die zeitweilige Stellvertretung eines verhinderten Mitglieds im BA (des GBR).
Erstellt am 23.10.2014 um 13:32 Uhr von moreno
So Nuppel jetzt bin aber neugierig wer der Kucki ist????? :-)
Erstellt am 23.10.2014 um 13:34 Uhr von Nubbel
erst wenn du das b benutzt;)
Erstellt am 23.10.2014 um 13:45 Uhr von moreno
Aber blötzlich???????? lach Bitte Bitte ;-)
Erstellt am 23.10.2014 um 14:22 Uhr von Nubbel
ich dachte an die b in nu B B el;)
Erstellt am 23.10.2014 um 20:13 Uhr von Kucki
@Hoppel
„Netter Versuch ... aber offensichtlich hast Du diese LAG Entscheidung überhaupt nicht gelesen!!!“
Danke für das „Nett“ Auch wenn es kein Versuch war, sondern meine Rechtsauffassung ist. Da wir hier ja diskutieren, kann natürlich jeder versuchen, mir das jetzt auszureden. Was aber schwierig werden dürfte.
Und natürlich habe ich auch das Urteil gelesen.
Wenn ich jetzt fies drauf wäre, was ich hoffentlich nicht bin, müsste ich jetzt behaupten, dass nicht ich, sondern du dieses nicht gelesen zu haben scheinst.
Auch wenn es hier um einen GBR geht, so ist dort auch wiederholt von vergleichbaren Ausschüssen die Rede.
Sogar darüber, warum div. Kommentare – hier der Fitting – etwas daneben liegen.
Ich unterstelle jetzt einmal, dass du dieses einfach übersehen hast.
@Nubbel
Was soll dieser Quatsch mit den anderen Nicks?
Treibst du das mit jedem, der hier neu auftaucht?
Wenn du Langeweile hast, solltest du dir vielleicht mal ein Hobby suchen. Dieses ist nur noch peinlich.
Erstellt am 23.10.2014 um 22:44 Uhr von Nubbel
peinlich bist nur du, aber du bist lustig und machst spass.
mit deiner rechtsauffassung solltest du vorsichtig und sparsam umgehen und dies lieber menschen überlassen die davon ahnung haben.
ne das mache ich nicht mit jedem, nur mit dir. da nur du hier regelmässig mit neuen nicks auftauchst.