Erstellt am 21.10.2014 um 07:28 Uhr von Erbsenzähler
Hallo GinaLuca
Es sind leider wenig Infos von dir und etwas unverständlich. Du schreibst, dass du am 02.07.2009 Mutter geworden bist und dann ein Jahr in Elternzeit warst. Aber das war vor über drei Jahren vorbei? Wie kannst du da passiv sein?
Wir kennen hier nicht die Verteilgrundlage der Erhöhung.
Grundsätzlich könnte ein guter Fachanwalt für Arbeitsrecht eine Benachteiligung gem. AGG hier vor dem Arbeitsgericht einklagen. Aber dazu sind zu wenig fakten bekannt.
Erstellt am 21.10.2014 um 07:33 Uhr von selfmade
Ist auch schon ein wenig lang her, falls ihr einen Tarifvertrag habt ist das vermutlich schon verjährt.
Ansonsten stimmt das, wenn du in Elternzeit bist, wirst du gewertet wie ein Nichtangestelleter, es sei denn der TV regelt da etwas anderes, zum Beispiel der TVÖD besagt das auch Elternzeitler Sonderzahlung und Einmalzahlung bekommen, hier musst du aber alle Ansprüche innerhalb von 6 Monaten gültig machen.
Erstellt am 21.10.2014 um 08:56 Uhr von Hoppel
@ GinaLuca
Wenn Du erst nach 4 Jahren auf die Idee kommst, dass Dir Unrecht widerfahren sein könnte, wirst Du Dich auch damit abfinden können, dass etwaige Ansprüche aus 2010 seit 1.1.2014 verjährt sind.
Erstellt am 21.10.2014 um 16:35 Uhr von GinaLuca
Danke, ich weiss, das dass verjährt ist. Aber wir planen ein "neues" Kind und ich wollte mich jetzt besser informieren. Nein, wir haben leider keinen Tarivvertrag. Und wenn ich wieder ein Kind bekomme, bin ich wieder "passiv" und bekomme diese jährliche Anpassung nicht. Ist dass rechtens? Danke
Erstellt am 21.10.2014 um 18:56 Uhr von nicoline
selfmade,
ich glaube, Gina Luca geht es nicht um Sonderzahlungen sondern um die tarifliche Erhöhung des "normalen Gehaltes" nach der Elternzeit, welche Beschäftigte, die aus der Elternzeit zurückkehren unter TVöD Bedingungen selbstverständlich erhalten.
GinaLuca,
wenn man in der Elternzeit ist, hat man genau wie Langzeitkranke ein ruhendes Arbeitsverhältnis (sofern man in der Elternzeit nicht arbeitet). Ich denke, dass die Vorgehensweise Deines AG nicht rechtens ist, aber, meine Ansicht hilft Dir nicht weiter. Klären ob es wirklich nicht rechtens ist kann das aber nur ein Gericht, heißt, Du müßtest klagen.
Erstellt am 21.10.2014 um 20:37 Uhr von Hoppel
@ GinaLuca
Wenn kein TV greift, kommt es darauf an, nach welchen Grundsätzen Euer AG welchen AN mehr zahlt.
So ist der AG grundsätzlich NICHT verpflichtet, überhaupt Gehaltserhöhungen gewähren zu müssen. Auch ist der AG nicht verpflichtet, ALLE AN gleich behandeln zu müssen.
@ nicoline
Was den TVöD betrifft sollte man aber auch nicht vergessen, dass der Stufenaufstieg innerhalb einer Entgeltgruppe während der Elternzeit brach liegt.
War man bei Antritt der Elternzeit z.B. seit 3 Jahren in Entgeltgruppe 8 Stufe 4 eingruppiert und kehrt nach 2 Jahren Elternzeit zurück, bleibt es bei der Stufe 4. Gezahlt werden muss natürlich das entsprechend aktuelle Tarifgehalt der EG 8 Stufe 4.
Und wenn der AG von @ GinaLuca mit individuell gewähren Gehaltserhöhungen argumentiert oder damit, dass er mit seinen Gehaltserhöhungen die Arbeitsleistung des Jahres honoriert, ist das durchaus legitim! Wenn ich während der Elternzeit keine Arbeitsleistung erbracht habe, kann ich nicht zwingend einen Anspruch auf "Belohnung" geltend machen.