Erstellt am 04.01.2014 um 14:43 Uhr von Charlys
Es bleibt doch Dir überlassen ggf dich zu Punkten/Themen zu melden. Ggf gibt es ja auch aus den Koll. im Plenum eine Anfrage oder die Bitte die BRM sollten sich einmal vorstellen. Dann dürfte es dem Sitzungsleiter schwerfallen diesem nicht zu entsprechen. Weiter kannst du als BRM ja auch Koll. am Arbeitsplatz oder ggf in der Pause aufsuchen und mit ihnen reden.
Zum Beispiel wenn es eine Kantinie gibt sich zu den Koll. an der Tisch setzen und mit ihnen reden.
Erstellt am 04.01.2014 um 14:53 Uhr von Kölner
Du brauchst maximal 50 Unterschriften und nicht 25 Prozent.
Erstellt am 04.01.2014 um 14:55 Uhr von gironimo
§ 43 Abs3 BetrG:
Der Betriebsrat (....) auf Wunsch (...) von mindestens einem Viertel der Wahlberechtigten Arbeitnehmer verpflichtet, eine Betriebsversammlung einzuberufen und den beantragten Beratungsgegenstand auf die Tagesordnung zu setzen. Vom Zeitpunkt der Versammlungen, die auf Wunsch des Arbeitgebers stattfinden, ist dieser rechtzeitig zu verständigen.
Vielleicht solltest Du mal mit den Kollegen darüber reden. Statt einer extra Versammlung dann doch lieber einen zusätzlichen TOP?
Ansonsten stimme ich Charlys zu. Auch ein gut gemachtes Infoblatt hilft weiter.
Erstellt am 04.01.2014 um 15:00 Uhr von scimus
@Koelner: Es geht hier nicht um Stützunterschriften. Ich will die Aufnehme eines Tagesordnungspunkts für die Betriebsversammlung erreichen.
@alle: das würde ja gehen, indem ich mit 25% aller Beschäftigten eine Betriebsversammlung erzwinge, auf der das Thema dann behandelt werden muss. Aber: Der Betriebsrat weiß, dass ich diese Unterschriften niemals zusammen bekomme. Wir sind ein sehr dezentral aufgestelltes Unternehmen mit vielen kleinen Betriebsstätten.
Erstellt am 04.01.2014 um 16:27 Uhr von schmitti
Eine Betriebsversammlung ist nicht dazu da für bereits gewählte BRM die wieder bei der anstehenden Wahl kandidieren möchten sich dort im Rahmen von Wahkwerbung vorzustellen, also Wahlwerbung zu machen. Dieses würde die Kandidaten welche nicht dem gewählten BR angehören ja benachteiligen. Der Grund/ Inhalt von Betriebsversammlungen steht im BetrVG. Dort findest Du nicht das Thema "Wahlwerbung".
Erstellt am 04.01.2014 um 17:08 Uhr von Nubbel
schmitti, lies die frage noch mal
Erstellt am 04.01.2014 um 17:28 Uhr von schmitti
Nubbel,
Ganz falsch lag ich ja nicht. Denn er möchte sich als Kandidat vorstellen. Dazu ist aber eine BV auch nicht da. Also, gleich ob bereits gewählte für sich wieder Wahlwerbung machen wollen oder neue Kandidaten sich vorstellen, also für sichnWerbung machen wollen, dafür ist eine BetrVers nicht da.