Hallo liebes Forum,

folgender Sachverhalt: AG stellte am 17.1.13 Antrag auf Einstellung von xxx ANÜ für Folgewoche für 1e Woche nach,Zitat: "§99/100 BetrVG".Sitzungstag war der 18.1.13. Der BR lehnte den Antrag ab, stellte die Ablehnung dem AG allerdings noch nicht zu! Der AG teilte am Freitag mit, die ANÜ einzustellen.
Der BR versucht seit 2007 eine BV zu diesem Thema abzuschließen. Hintergrund der BV ist die Ansage des GF Personal, das Stammpersonal auf 20% zu reduzieren!!!Zurzeit sind wir ca.95%. Es gab schon div. Gerichtsverhandlungen zu diesem Thema, in welchem die Richter/innen auf dem Abschluss einer BV hinwiesen. Der AG rührt sich leider nicht so richtig.

Frage: Wie bewertet ihr eine gemeinsame Anhörung von § 99 und § 100 BetrVG & das Verhalten des AG?