Antrag auf Ausschließung eines Betriebsratsmitglieds aus dem Betriebsrat - Neuwahl - Rechtsschutzinteresse - Antragsänderung
BAG 7 ABR 81/13 vom 18. Mai 2016
Die Beteiligten streiten über den Ausschluss eines Mitglieds aus dem Betriebsrat.
Berücksichtigung von Leiharbeitnehmer bei der Größe des Betriebsrats
BAG 7 ABR 69/11 vom 13. März 2013
Nach § 9 Satz 1 BetrVG richtet sich die Größe des Betriebsrats nach der Anzahl der im Betrieb in der Regel beschäftigten Arbeitnehmer. Bei 5 bis 51 Arbeitnehmern kommt es darüber hinaus auch auf die Wahlberechtigung an. Ab 52 Arbeitnehmern nennt das Gesetz diese Voraussetzung nicht mehr.
Wählbarkeit zum Betriebsrat - Beschäftigungszeiten als Leiharbeitnehmer - Betriebszugehörigkeit
BAG 7 ABR 53/11 vom 10. Okt. 2012
Tenor Die Rechtsbeschwerde des Betriebsrats gegen den Beschluss des Landesarbeitsgerichts Köln vom 2. März 2011 - 8 TaBV 103/10 - wird zurückgewiesen.
Wählbarkeit zum Betriebsrat - Beschäftigungszeiten als Leiharbeitnehmer - Betriebszugehörigkeit - anschließende Begründung eines Arbeitsverhältnisses
BAG 7 ABR 53/11 vom 10. Okt. 2012
Die Rechtsbeschwerde des Betriebsrats gegen den Beschluss des Landesarbeitsgerichts Köln vom 2. März 2011 - 8 TaBV 103/10 - wird zurückgewiesen.
Anfechtung einer Betriebsratswahl - Größe des Betriebsrats - passive Wahlberechtigung
BAG 7 ABR 37/11 vom 12. Sep. 2012
Tenor Die Rechtsbeschwerde der Arbeitgeberin gegen den Beschluss des Landesarbeitsgerichts Schleswig-Holstein vom 27. April 2011 - 3 TaBV 36/10 - wird zurückgewiesen.
Wahlberechtigung von Arbeitnehmern in Kooperationsbetrieben der Bundeswehr
BAG 7 ABR 3/10 vom 4. Mai 2011
Mitbestimmung des Betriebsrats bei der Versetzung von der Bundeswehr zugewiesener Beschäftigter zu privatrechtlich organisierten Kooperationsunternehmen
Arbeitnehmer öffentlicher Arbeitgeber, die bei privatem Arbeitgeber eingesetzt werden, sind wahlberechtigt
LAG Schleswig-Holstein 3 TaBV 31/10 vom 23. März 2011
Betriebsratswahl ist unwirksam im Falle eines fälschlichen Ausschlusses eines Arbeitnehmers von der Kandidatur zu einer Betriebsratswahl - Wirksamkeit einer Betriebsratswahl im Falle eines fälschlichen Ausschlusses von Arbeitnehmern von der Kandidatur zu einer Betriebsratswahl - Notwendigkeit des Bestehens von arbeitsvertraglichen Beziehungen und einer tatsächlichen Eingliederung in die Betriebsorganisation für die Wählbarkeit eines Arbeitnehmers - Problematik der Betriebsratswahl im Zusammenhang mit einer Arbeitnehmerüberlassung
Vorübergehend beschäftigte Azubis sind nicht wahlberechtigt
LAG Köln 13 TaBV 89/09 vom 22. Apr. 2010
Arbeitnehmereigenschaft von Auszubildenden in reinen Ausbildungsbetrieben - Wahlberechtigung von Auszubildenden in reinen Ausbildungsbetrieben - Berechtigung einer Teilnahme von Auszubildenden im berufspraktischen Betriebseinsatz
Leiharbeitnehmer sind unter den Voraussetzungen des § 7 BetrVG wahlberechtigt
BAG 7 ABR 51/08 vom 17. Feb. 2010
Möglicher Ausschluss der Wählbarkeit eines überlassenen Leiharbeitnehmers im Entleiherbetrieb
Betriebsverfassungsrecht - Betriebsratswahl; Wahlberechtigung von Beamten
BAG 7 ABR 66/06 vom 16. Jan. 2008
Beamte, die dienstrechtlich der Deutschen Post AG zugeordnet sind und denen nach § 4 Abs. 4 PostPersRG eine Tätigkeit in einem Betrieb eines anderen Unternehmens zugewiesen ist, sind zum Betriebsrat des Betriebs wahlberechtigt und wählbar, bei dem sie die zugewiesene Tätigkeit ausüben, nicht jedoch zum Betriebsrat des Betriebs der Deutschen Post AG, dem sie dienstrechtlich zugeordnet sind.
Wählbarkeit ordentlich gekündigter Arbeitnehmer zum Betriebsrat bei Kündigungsschutzklage
BAG 7 ABR 12/04 vom 10. Nov. 2004
Der ordentlich gekündigte Arbeitnehmer bleibt für die Wahl des Betriebsrats nach § 8 Abs. 1 BetrVG wählbar, wenn er eine Kündigungsschutzklage erhoben hat. Das gilt auch dann, wenn die Betriebsratswahl nach Ablauf der Kündigungsfrist durchgeführt und der gekündigte Arbeitnehmer nicht weiterbeschäftigt wird.
Betriebsverfassungsrecht - Betriebsratswahl; Leiharbeitnehmer; nicht gewerbsmäßige Arbeitnehmerüberlassung; Konzernleihe (§ 1 Abs. 3 Nr. 2 AÜG); Vertretung des Minderheitengeschlechts im Betriebsrat
BAG 7 ABR 49/03 vom 10. März 2004
Arbeitnehmer, die nicht gewerbsmäßig oder im Wege der sog. Konzernleihe nach § 1 Abs. 3 Nr. 2 AÜG einem Dritten zur Arbeitsleistung überlassen werden, sind keine Arbeitnehmer des Entleiherbetriebs i.S.v. § 9 BetrVG. Sie sind weder bei der für die Anzahl der zu wählenden Betriebsratsmitglieder maßgeblichen Belegschaftsstärke zu berücksichtigen, noch steht ihnen nach § 8 BetrVG das passive Wahlrecht zum Betriebsrat des Entleiherbetriebs zu.
Wahlrecht von Beamten bei Betriebsratswahl
BAG 7 ABR 21/00 vom 28. März 2001
Beamte sind mit Ausnahme der spezialgesetzlich ausdrücklich geregelten Fälle keine wahlberechtigten Arbeitnehmer i.S.v. § 7 BetrVG. Dies gilt auch, wenn sie in einem von einem privaten Rechtsträger allein oder gemeinsam mit einem öffentlichen Rechtsträger geführten Betrieb eingegliedert sind.
Wahlberechtigung von Beschäftigten in einer Arbeitsgelegenheit nach § 19 Abs. 1 BSHG bei der Wahl des Betriebsrats
BAG 7 ABR 20/99 vom 5. Apr. 2000
Beschäftigte, die aufgrund einer vom Sozialhilfeträger geschaffenen Arbeitsgelegenheit nach § 19 Abs. 1 BSHG bei einem Dritten in einem befristeten Arbeitsverhältnis beschäftigt werden, sind nicht nach § 5 Abs. 2 Nr. 4 BetrVG von der Wahl eines Betriebsrats ausgeschlossen.
Betriebsratswahl: Wahlberechtigung von in Wiedereingliederungsmaßnahmen Tätigen
LAG Düsseldorf 11 TaBV 73/99 vom 27. Jan. 2000
Die Teilnehmer der von einem Träger von Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen in eigener Regie durchgeführten Wiedereingliederungsmaßnahmen (vgl. § 262 Abs. 1 Satz 2 SGB III) sind, auch wenn mit ihnen Arbeitsverhältnisse begründet worden sind (vgl. § 260 Abs. 1 Nr. 2 SGB III), mangels Betriebszugehörigkeit nicht nach § 7 BetrVG wahlberechtigt.
Wahlberechtigung und Wählbarkeit eines Beamten in einer in eine Aktiengesellschaft umgewandelten Anstalt des öffentlichen Rechts
BAG 7 ABR 11/97 vom 25. Feb. 1998
Beamte einer landeseigenen Anstalt öffentlichen Rechts, die durch Gesetz in eine Aktiengesellschaft umgewandelt und danach mit anderen Gesellschaften zu einer neuen Aktiengesellschaft verschmolzen worden ist, sind bei der Wahl des Betriebsrats des entstandenen Unternehmens nicht- wahlberechtigt und nicht wählbar, wenn sie in einem öffentlich-rechtlichen Dienst- und Treueverhältnis zum Land verbleiben und bei dem entstandenen Unternehmen die Aufgaben der bisherigen Anstalt in Form der Überlassung von Dienstleistungsergebnissen wahrnehmen.
Betriebsrat: Wahlrecht von Trainees
LAG Frankfurt 12 TaBV 21/97 vom 12. Feb. 1998
Die Trainees einer Großbank wählen im Praxisjahr nur zum Betriebsrat der Einsatz-Filiale und nicht zum Betriebsrat der Zentrale.
Wahlberechtigung der zur Berufsausbildung Beschäftigten
BAG 7 ABR 34/95 vom 20. März 1996
Für die Beurteilung der Wahlberechtigung der zu ihrer Berufsausbildung Beschäftigten in reinen Ausbildungsbetrieben (vgl. BAG Beschlüsse vom 21. Juli 1993, BAGE 74, 1 = AP Nr. 8 zu § 5 BetrVG 1972 Ausbildung; 26. Januar 1994, BAGE 75, 312 = AP Nr. 54 zu § 5 BetrVG 1972) ist unerheblich, ob sich eine Vielzahl innerbetrieblicher Regelungen in sozialen Angelegenheiten auch auf die Auszubildenden erstreckt und der Ausbilder gegenüber diesem Personenkreis weisungsbefugt ist.
Rechtskraftwirkung im Beschlussverfahren
BAG 7 ABR 41/95 vom 20. März 1996
Ist in einem früheren Beschlussverfahren zwischen denselben Beteiligten der Feststellungsantrag des Arbeitgebers, die Mitglieder einer bestimmten Beschäftigtengruppe seien keine Arbeitnehmer im Sinne des § 5 BetrVG, rechtskräftig abgewiesen worden, so kann, solange sich die tatsächlichen Umstände nicht wesentlich ändern, eine nachfolgende Betriebsratswahl nicht mit der Begründung angefochten werden, die Mitglieder dieser Gruppe seien nicht wahlberechtigt gewesen.
Passives Wahlrecht
LAG Düsseldorf 5 TaBV 75/95 vom 14. März 1996
Passives Wahlrecht nach § 9 BetrVG besitzen nur betriebsangehörige Arbeitnehmer. Betriebsangehörig sind nur solche Arbeitnehmer, die in einem Arbeitsverhältnis zum Betriebsinhaber stehen und in den Betrieb eingegliedert sind. Die Abordnung von Arbeitnehmern an eine ARGE der Bauindustrie begründet kein passives Wahlrecht im Betrieb der ARGE.
Betriebsratswahl - Arbeitnehmer - Heimarbeit
BAG 7 ABR 52/91 vom 25. März 1992
§ 6 BetrVG enthält keinen spezifisch betriebsverfassungsrechtlichen Begriff der "in Heimarbeit Beschäftigten", sondern verwendet diesen Begriff mit dem Inhalt, wie er im Heimarbeitsgesetz (§ 1 Abs. 1, § 2 HAG) näher bestimmt ist.
Betriebsratswahl: Wahlberechtigung von studentischen Abrufkräften
LAG Köln 3 TaBV 65/91 vom 10. Feb. 1992
Studentische Abrufkräfte, die sich aufgrund einer Rahmenvereinbarung zwar bereit erklärt haben, kurzfristig Arbeitsangebote für Versandarbeiten erhalten zu wollen, aber nicht zur Annahme des Angebots verpflichtet sind, sind keine Arbeitnehmer und daher auch im Rahmen einer Betriebsratswahl nicht wahlberechtigt.
Betriebsratswahl: Wahlberechtigung von kurzzeitig Beschäftigten und Aushilfskräften
LAG Düsseldorf 12 TaBV 74/90 vom 26. Sep. 1990
Die nur kurzfristige Tätigkeit spricht nicht gegen die Arbeitnehmereigenschaft der Aushilfskräfte.
Betriebsverfassungsrecht: Grundsätze für die Betriebsratswahl
BAG 1 ABR 3/53 vom 2. März 1955
Ist gemeinsame Wahl des Betriebsrates beschlossen, so sind Vorschlagslisten, auf denen nur eine Arbeitnehmergruppe vertreten ist, nicht ungültig.