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| Berechtigung für Betriebsratscomputer und Büroschlüssel |
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Hallo, unsere BRV antwortete auf meinen Antrag für alle BR-Mitglieder für Internet und E-Mail Berechtigung, daß sie überrascht ist, daß ich glaube eine Berechtigung für den Zugangscode zum Computer zuhaben. Sie, der SF u. der Stelli hätten nur die Berechtigung für Büroschlüssel und Zugangscode. Ich dürfe nur in Anwesenheit eines der 3 Genannten das Büro betreten oder nur nach Terminvereinbarung mit ihr. und Protokolleinsicht nur mit einem von den dreien. Schlusssatz von ihr:Einen weiteren Bedarf sehe sie nicht, es war im alten BR nicht üblich, noch wäre es in anderen BR´s üblich. Wie kann ich hier vorgehen.? |
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| Erstellt am 29.07.2010 um 13:45 Uhr von albdonar | 36435 | ![]() |
| Halte ihr einfach dn §40 BetrVG unter die Nase. | |||
| Antwort 1 Erstellt am 29.07.2010 um 14:04 Uhr von Fabrice | 159643 | ![]() |
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| ob euch ein schlüssel zusteht, kann ich nicht auf Anhieb sagen, aber der Zugangscode zu dem BR-Computer steht jedem BR zu. | |||
| Antwort 2 Erstellt am 29.07.2010 um 14:15 Uhr von magdalena | 159645 | ![]() |
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| albdonar, § 34 (3) greift hier auch- die Mitglieder des Betriebsrates haben das Recht, die Unterlagen des Betriebsrates und seiner Ausschüsse jederzeit einzusehen. Das betrifft zum einen das Büro ( Hausrecht aller BR- Mitglieder ) und natürlcih die Nutzung und Einsicht auch in den Computer. Der BRV hat keine Sonderstellung! | |||
| Antwort 3 Erstellt am 29.07.2010 um 14:19 Uhr von pehoe | 159646 | ![]() |
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| § 40 BetrVg ?? Die BRV, Stelli und SF sind BRM wie jede(r) andere auch, und haben nicht die alleinige Schlüsselgewalt über das Büro oder die für die BR-Arbeit nötigen Mittel. Hier greift § 80 BetrVG, Allgemeine Aufgaben. Zur Erüllung dieser Aufgaben, benötigt ihr die dazugehörigen Mittel. Dies sind u.a. Zugang zum BR-Büro, wenn du es für nötig hälst, also jederzeit, und auch Zugang zu der dort befindlichen Ausstattung, wie PC, Kopierer etc. Lass dieses Thema als TOP mit auf die nächste BR-Sitzung setzen, und frage mal, wie du denn deine Aufgaben als BRM erfüllen sollst, wenn du keine Möglichkeiten hast, an die dafür nötigen Mittel zu kommen. | |||
| Antwort 4 Erstellt am 29.07.2010 um 14:19 Uhr von Widder | 159647 | ![]() |
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| @widder, lt. ihrem Schreiben sieht sie keinen weitergehenden Bedarf für alle BR, da ja sie, der SF und der Stelli, Schlüssel und Zugangscode haben. Von 17 BR-Mitgliedern hat sie immer die Mehrheit, da wir der Rest immer nur 7 Stimmen bei Beschlüssen zusammen bekommen. Und nur nach Terminvereinbarung mit ihr darf das Büro betreten werden. Leider macht sie nur das, was ihr der GF diktiert. Aber genung, stellt ihre Antwort eine Betriebsratsbehinderung dar und darf sie das alleine entscheiden? | |||
| Antwort 5 Erstellt am 29.07.2010 um 14:32 Uhr von albdonar | 159648 | ![]() |
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