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| Neueinstellungen |
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| @bellaBong, ihr könnte einer Einstellung nur nach §99 Abs.2 von 1-6 BetrVG widersprechen. Es ist die Entscheidung eures AG`s ob er zusätzliche Teilzeitkräfte einstellt oder bei vorhandenen TZK eine Erhöhung vornimmt. | |||
| Antwort 1 Erstellt am 29.07.2010 um 13:18 Uhr von ridgeback | 159640 | ![]() |
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| Hallo BellaBong, § 9 TzBfG schreibt vor, dass der AG teilzeitbeschäftigten AN die ihm den Wunsch nach einer Verlängerung seiner vertraglich vereinbarten AZ angezeigt hat bei der Besetzung eines entsprechenden freien Arbeitsplatzes bei gleicher Eignung bevorzugt zu berücksichtigen hat. Wenn eure AN den AG informiert haben, könnt Ihr nach §99 Abs. 2 P. 3 BetrVG der Einstellung widersprechen und dies als Grund angeben. Eventuell bleibt dann nur noch 1 Einstellung oder gar keine mehr übrig. MfG Angie | |||
| Antwort 2 Erstellt am 29.07.2010 um 13:21 Uhr von Angie | 159641 | ![]() |
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| kommt drauf an. Wenn ihr 2 TZler habt, die 8-12 Uhr arbeiten, und der Chef noch zwei weitere einstellen will, die 8-12 Uhr arbeiten, weil er nur vormittags erhöhten Arbeitsanfall hat, dann sieht es schlecht für die Stundenerhöhung aus. Ansonsten wäre die Nichteinhaltung von §9 TzBfG ein Ablehnungsgrund nach §99 BetrVG | |||
| Antwort 3 Erstellt am 29.07.2010 um 13:23 Uhr von Petrus | 159642 | ![]() |
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