Herzlich Willkommen im W.A.F.- Forum für Betriebsräte
| Mitbestimmung bei der Änderung des Raumplanes |
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| Solange der Standort nicht verändert wird, sondern nur die Räumlichkeiten, kann der BR nichts dagegen machen. | |||
| Antwort 1 Erstellt am 29.07.2010 um 10:32 Uhr von wiabuddy | 159610 | ![]() |
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| Hallo, die oben genannte Antwort sehe ich nicht ganz als Korekkt an. Im §111Abs.4 BetrVG steht, das bei grundliegenden Änderungen der Betriebsorganisation und im Abs. 5 Einführung grundliegend neuer Arbeitsmethoden und Fertigungsverfahren der BR Unterrichtungs und Beratungsrechte hat. Während der Beratungen könnt ihr Schwachpunkte ansprechen und ( wenn der AG mitspielt ) beseitigen. Ihr solltet meiner Meinung nach eine Betriebsvereinbahrung ausarbeiten über die Themenbezogene arbeit in eurem Betrieb. Da könnt ihr einiges in die Richtige Richtung lenken. | |||
| Antwort 2 Erstellt am 29.07.2010 um 12:55 Uhr von Betriebsfrosch | 159632 | ![]() |
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