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Mitbestimmung bei der Änderung des Raumplanes
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Hallo an alle,
ich bin neu im Betriebsrat und bräuchte mal Eure Hilfe.
Bei uns in der Firma (Techn.Service), soll ein neuer Raumplan entstehen.Fast alle Mitarbeiter sollen Ihren Arbeitsplatz mit anderen tauschen. Laut Arbeitgeber sollen wir Themenbezogen arbeiten( was aber durchs umsetzen garantiert nicht passiert). In wie fern hat der Betriebsrat Mitbestimmungsrecht und wo finde ich welchen Paragraphen?
Vielen Dank für Eure Hilfe.
Erstellt am 29.07.2010 um 10:24 Uhr von pankow 36428 Beitrag bearbeiten
Solange der Standort nicht verändert wird, sondern nur die Räumlichkeiten, kann der BR nichts dagegen machen.
Antwort 1 Erstellt am 29.07.2010 um 10:32 Uhr von wiabuddy 159610 Antwort bearbeiten
Hallo,
die oben genannte Antwort sehe ich nicht ganz als Korekkt an.
Im §111Abs.4 BetrVG steht, das bei grundliegenden Änderungen der Betriebsorganisation
und im Abs. 5 Einführung grundliegend neuer Arbeitsmethoden und Fertigungsverfahren
der BR Unterrichtungs und Beratungsrechte hat. Während der Beratungen könnt ihr Schwachpunkte ansprechen und ( wenn der AG mitspielt ) beseitigen.
Ihr solltet meiner Meinung nach eine Betriebsvereinbahrung ausarbeiten über die Themenbezogene arbeit in eurem Betrieb. Da könnt ihr einiges in die Richtige Richtung lenken.
Antwort 2 Erstellt am 29.07.2010 um 12:55 Uhr von Betriebsfrosch 159632 Antwort bearbeiten


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