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AU und Zigarettenpause
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Hallo zusammen... hoffe ihr könnt mir helfen hatte sone Situation noch nicht: Also AN kommt morgens schon mit fürchterlichen Zahnschmerzen zur Arbeit. Verläßt um 8.00 die Fa. um einen Zahnarzt aufzusuchen. Bis dahin alles klar.. bekommt vom Arzt dann auch für den ganzen Tage eine AU. auch noch kein Problem jetzt kommts. in der Zwischenzeit (7.00 - 8.00 Uhr) war der AN Rauchen. hat sich auch ordnungsgemäß ausgestempelt.. so und jetzt will der AG diese 10 Minuten von seiner Gleitzeit abziehen :( Ist daß denn rechtens? AN hat ja ne AU für den ganzen Tag

Danke vorab für eure Antworten

Ach ja bin selber BRV mit MTV
Erstellt am 29.07.2010 um 09:38 Uhr von Dielöwin 36427 Beitrag bearbeiten
Hallo,
also wenn der AN für den ganzen Tag eine AU hatte, kann man ihm auch die Zeit, die er ausgestempelt hatte nicht noch mal als Gleitzeit berechnen.
Ansonsten sollte es ja auch eine BV diesbezüglich geben (Rauchen und Gleitzeitregelung)
Antwort 1 Erstellt am 29.07.2010 um 10:30 Uhr von wiabuddy 159608 Antwort bearbeiten
Hallo wiabuddy

Der Ausdruck Gleizeit ist evtl. etwas unglücklich.. nennen wir es Gutzeitkonto . Kann man es viell. auch so verstehen dass die Zeit des Rauchens in dem Sinne ja keine AZ ist ,da sie ja nicht bezahlt wird. Pausen werden ja auch nicht bezahlt (Früh-Mittagspause) Also ist es dann ja wahrscheinlich seine persönliche Angelegenheit. Seinen Arbeitsausfall bekommt er ja auf Grund der AU ganztätig bezahlt. :(
Antwort 2 Erstellt am 29.07.2010 um 10:51 Uhr von Dielöwin 159613 Antwort bearbeiten
@ Dielöwin
Wie soll man eim MA etwas abziehen was er garnicht leistet? Der AN war krank geschrieben, also kann er keine Arbeitszeit leisten. Eine Krankschreibung erfolgt immer Tage- und nicht Stundenweise. Ich Frage mich da natürlich was macht der AN auf der Arbeit wenn er AU ist?
Sollte er jedoch auf eigene Verantwortung wieder gearbeitet haben, kann man hier nicht mehr von Krank sprechen, denn dann wäre die AU hinfällig.
Nun mal wieder zu meinem Lieblingsthema Rauchen während der Arbeitszeit.
Wie ist die Regelung bisher bei euch gewesen? Hat der Ag es bisher geduldet das ihr während der Arbeitszeit geraucht habt, kann er es nicht einfach per Direktionsrecht wieder verbieten. Er kann wohl verlangen das die Zeit des rauchens ausgestempelt wird(aber nur die Zeit des rauchens und nicht den hin-und rückweg zum Raucherplatz)
und würde Notfalls auch vor einer Einigungsstelle damit durchkommen, jedoch mußte man sich hier per BV mit dem BR einigen. Das Zweite wäre eine BV Zeiterfassung. Hier müsste eine Stempeluhr direkt an dem Raucherplatz angebracht werden. Und wenn man als BRdie Sache auf die Spitze treiben will lässt man sich in dieser BV genau beschreiben was für einer Hard- und Software hier verwendet wird, wo sind welche Schnittstellen im System, wie lange diese Daten gespeichert werden und wozu sie nur benutzt werden dürfen(z.B. keine Leistungs und Verhaltenskontrollen)
Wenn Du dem Ag das alles erklärt hast, kannst Du ihn ja mal Fragen ob er bei seinem Vorhaben bleiben will.
Antwort 3 Erstellt am 29.07.2010 um 11:05 Uhr von rainerw 159614 Antwort bearbeiten
@rainerw: Er war morgens auf der Arbeit und ging dann zum Arzt- steht so im Leitartikel-. Also Erkrankung während der AZ. Zeitabzug wohl doch nicht.(?) Wäre er vor der Arbeitsaufnahme zum Arzt gegangen, hätte er auch volle Lohnfortzahlung.
Antwort 4 Erstellt am 29.07.2010 um 11:16 Uhr von larifari 159616 Antwort bearbeiten
@larifari
Woher hast Du denn diese Erkenntnis? Wenn Du das nächste mal Krank bist schau doch bitte mal auf den gelben Schein ob da was von Uhrzeiten drauf steht. Selbst wenn die Arbeitsaufnahme erst erfolgte ist der ganze Tag als AU zu werten.
Antwort 5 Erstellt am 29.07.2010 um 11:22 Uhr von rainerw 159617 Antwort bearbeiten

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